Wie viele Schiedsrichter muss ein Verein stellen

Geregelt wird dies in §52 (Schiedsrichtergestellung) der Spielordnung des WFV. Dort steht:

„Jeder Verein hat für jede von ihm zu den Verbandsrundenspielen gemeldete Mannschaft (einschließlich Reserven, Frauen, Senioren, 7er-, 9er- und 11er-Mannschaften der Jugend) vor Beginn des Spieljahres einen Schiedsrichter zu stellen. Ausgenommen hiervon sind D-, E- und F-Junioren sowie Juniorinnen-Mannschaften. Bei Vereinen der Landesliga und aller höheren Spielklassen (Herren), bei Vereinen der Frauen-Bundesliga und Regionalliga, der A- und B-Junioren-Bundesliga, der C-Junioren-Regionalliga, der A- und B-Junioren-Oberliga sowie der A-Junioren-Verbandsstaffel erhöht sich die Zahl der zu stellenden Schiedsrichter um weitere zwei je Mannschaft dieser Spielklassen.

Schiedsrichter im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist, wer nach erfolgter Anerkennung (§ 6 der Schiedsrichterordnung) während des laufenden Spieljahres mindestens a) 15 Spieleinsätze (Spielleitungen, Spielbeobachtungen, Spielbetreuungen von Neulingen oder Nachwuchs-Schiedsrichtern) durchgeführt hat, oder b) als Schiedsrichterneuling mindestens 6 Spiele geleitet hat und außerdem die Teilnahme an mindestens vier Lehrabenden, als Schiedsrichterneuling an mindestens zwei Lehrabenden, nachweisen kann.

Statt Spielbeobachtungen können Betreuungen von Schiedsrichter-Neulingen erfolgen. Schülerschiedsrichter sowie Jungschiedsrichter bis 18 Jahre müssen nur mindestens 12 Spiele geleitet haben und die Teilnahme an mindestens vier Lehrabenden nachweisen können; Stichtag ist der 1.7. (wer am 1.7. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat).“

Was passiert, wenn ein Verein zu wenig Schiedsrichter hat?

Sollte ein Verein weniger Schiedsrichter haben als er benötigt, wird er vom Verband mit einer Geldstrafe belegt.

Was passiert, wenn ein Verein zu viele Schiedsrichter hat?

Sollte ein Verein zu viele Schiedsrichter haben, bekommt er vom Verband für jeden Schiedsrichter, den er zu viel hat, eine Prämie.